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Kataster
Das Kataster hießt auch Liegenschaftskataster und beschreibt sämtliche Flurstücke und
baulichen Anlagen nach ihrer Lage, Nutzungsart und der Größe. Im Kataster werden die
Flurstücke zudem kartografisch dargestellt. Somit ist das Kataster das amtliche Verzeichnis
der Flurstücke nach der Grundbuchordnung und dient der Gewährleistung des Eigentums. In
Deutschland wird das Katasterwesen jeweils von den Ländern verwaltet. In den meisten
Bundesländern ist dies das Innenministerium, das Finanzministerium oder das
Wirtschaftsministerium. Die Vorschriften sind jedoch vereinheitlicht, um u.a. die
Homogenität des modernen Katasters zu gewährleisten. Das Kataster unterliegt auch durch
die technischen Weiterentwicklungen ständigen Veränderungen. Geführt wird das Kataster
vom jeweils örtlich zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt. Im Grundbuch werden die
rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken dokumentiert, im Kataster werden hingegen die
tatsächlichen Verhältnisse wie räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und
Größe dargestellt. Wichtig zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Größe, die Art der Nutzung
und die dargestellten Gebäude nicht am öffentlichen Glauben teilnehmen. So ergibt sich aus
der im Kataster eingetragenen Flächengröße kein Anspruch darauf, dass das jeweilige
Flurstück auch tatsächlich diese Größe besitzt. Der gute Glaube an die Richtigkeit einer in der
Flurkarte angebeben, fehlerhaften Flurstücksgrenzen schützt allerdings davor. Das Kataster
besteht überwiegend aus dem Katasterbuchwerk, dem Katasterzahlenwerk, dem
Katasterkartenwerk und sonstigen Informationen, die das Flurstück näher beschreiben. Im
Katasterbuchwerk sind die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und
Flurstücksnummer, Adresse, der Nutzungsart und der Größe der Flurstücke enthalten. Durch
das Katasterkartenwerk, dass hauptsächlich aus Flurkarten besteht, enthält die räumliche
Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummer, die Gebäude und
Nutzungsarten sowie die Flur- und Gemarkungsgrenzen. Im Katasterzahlenwerk sind
Vermessungsrisse, Koordinaten und Koordinatenberechnung aller nachgewiesenen
Vermessungs-, Grenz- und Gebäudepunkte sowie eine Nachweis der Flächenermittlung
enthalten.