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Kataster

Das Kataster hießt auch Liegenschaftskataster und beschreibt sämtliche Flurstücke und baulichen Anlagen nach ihrer Lage, Nutzungsart und der Größe. Im Kataster werden die Flurstücke zudem kartografisch dargestellt. Somit ist das Kataster das amtliche Verzeichnis der Flurstücke nach der Grundbuchordnung und dient der Gewährleistung des Eigentums. In Deutschland wird das Katasterwesen jeweils von den Ländern verwaltet. In den meisten Bundesländern ist dies das Innenministerium, das Finanzministerium oder das Wirtschaftsministerium. Die Vorschriften sind jedoch vereinheitlicht, um u.a. die Homogenität des modernen Katasters zu gewährleisten. Das Kataster unterliegt auch durch die technischen Weiterentwicklungen ständigen Veränderungen. Geführt wird das Kataster vom jeweils örtlich zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt. Im Grundbuch werden die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken dokumentiert, im Kataster werden hingegen die tatsächlichen Verhältnisse wie räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und Größe dargestellt. Wichtig zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Größe, die Art der Nutzung und die dargestellten Gebäude nicht am öffentlichen Glauben teilnehmen. So ergibt sich aus der im Kataster eingetragenen Flächengröße kein Anspruch darauf, dass das jeweilige Flurstück auch tatsächlich diese Größe besitzt. Der gute Glaube an die Richtigkeit einer in der Flurkarte angebeben, fehlerhaften Flurstücksgrenzen schützt allerdings davor. Das Kataster besteht überwiegend aus dem Katasterbuchwerk, dem Katasterzahlenwerk, dem Katasterkartenwerk und sonstigen Informationen, die das Flurstück näher beschreiben. Im Katasterbuchwerk sind die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, Adresse, der Nutzungsart und der Größe der Flurstücke enthalten. Durch das Katasterkartenwerk, dass hauptsächlich aus Flurkarten besteht, enthält die räumliche Lage, Form und Abgrenzung der Flurstücke, die Flurstücksnummer, die Gebäude und Nutzungsarten sowie die Flur- und Gemarkungsgrenzen. Im Katasterzahlenwerk sind Vermessungsrisse, Koordinaten und Koordinatenberechnung aller nachgewiesenen Vermessungs-, Grenz- und Gebäudepunkte sowie eine Nachweis der Flächenermittlung enthalten.